Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Pika Autoteile GmbH
§
1 Geltungsbereich
1.
Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden
Geschäftsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde
und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der
gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht
ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2.
Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff >Verbraucher< richtet sich
nach der Legaldefinition in § 13 BGB.
3.
Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff >Unternehmer< richtet sich
nach der Legaldefinition in § 14 BGB.
§
2 Angebots- und Zahlungsbedingungen,
Preise, SEPA-Lastschrift
1.
An ein Angebot zur Lieferung von Ware halten wir uns für 14 Tage nach seiner
Absprache gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende
Bindungsfrist festgesetzt worden ist.
2.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise EX
Works ab Lager Friedberg, Hessen, ausschliesslich Transportverpackung und
Versandkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.
Rechnungen sind, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sofort
nach Erhalt zur Zahlung fällig.
5.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers stehen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§
288 BGB) zu; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
6.
Soweit der Kunde mit uns Zahlungen im Wege der SEPA-Lastschrift abwickelt,
erfolgt die Abbuchung im wöchentlichen Rhythmus.
7.
Wir behalten uns vor, für Luftfracht- und Sonderbestellungen eine Anzahlung zu
erheben.
8.
Gutschriften verjähren innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist.
§
3 Lieferung
1.
Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben, andernfalls sind
entsprechende Angaben unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit
Vertragsabschluss. Tritt eine Verzögerung ein, nennen wir unverzüglich unter
Angabe der Gründe einen neuen Termin.
2.
Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns die Lieferung oder
Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben, verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir unserer
Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten. Unter einer höheren Gewalt ist jedes Ereignis zu verstehen, das sich
der Kontrolle der Pika Autoteile GmbH (>Lieferant<) entzieht und das zum
Zeitpunkt des Eingehens der Verpflichtung nicht ver nünftigerweise erwartet
werden konnte, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf
(i) Krieg, Aufruhr oder
andere öffentliche Unruhen,
(ii) Streiks oder andere
allgemeine Arbeitsniederlegungen,
(iii) Naturkatastrophen und
andere schwere Unfälle,
(iv) allgemeine Störungen
des Transports, des Verkehrs oder der Energieversorgung oder
(v) Versagen der Leistung
eines relevanten Vorlieferanten oder Dienstleisters des Lieferanten, das vom
Lieferanten
nicht vernünftigerweise erwartet werden
konnte.
3.
Der Kunde ist zur Abnahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der
Kunde in Annahmeverzug, so sind wir
berechtigt, Ersatz des uns hieraus
entstandenen Schadens zu verlangen.
4.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen
des Lieferumfangs seitens des Herstellers
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer
Interessen für den Kunden zumutbar sind.
5.
Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen jederzeit berechtigt.
§
4 Einbau durch qualifiziertes
Fachpersonal
Der
Kunde ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel sachgemäss durch
geeigneten Fachbetrieb durchführen zu lassen. Wir haften nicht für
Beschädigungen an erworbenen Gegenständen, die durch unsachgemässe Handhabe des
Artikels und Fehler beim Einbau entstanden sind.
§
5 Kostenvoranschläge, technische
Unterlagen
1.
Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder
sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an
Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben
vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung
zulässig.
2.
Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als
unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen
Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
§
6 Regelungen für Kaufverträge
I.
Verwendung der Artikel nur für
regulär typgenehmigte Fahrzeuge.
Der
Verkauf von Ersatzteilen für US-Fahrzeuge, für die eine Einzelbetriebserlaubnis
in Deutschland erteilt wurde, ist nach § 22a Abs. 2 StVZO vom generellen
Verkaufsverbot ausgenommen. Die vom Verkäufer vertriebenen Ersatzteile dürfen
daher nur in Importfahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis eingebaut werden.
II.
Gefahrübergang bei Kaufverträgen
1.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Sache geht mit deren Übergabe auf den Kunden über.
2.
Für den Fall, dass der Kunde kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei
Versendung der Sache auf den Kunden über, wenn die Sache an, die den Transport
ausführenden Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat.
III.
Sachmängelgewährleistung bei Kaufverträgen, Haftungsbegrenzung
1.
Ist der Kunde Unternehmer, so hat er uns Beanstandungen unverzüglich nach
Eintreffen einer Lieferung beim Kunden, sowohl Menge und äussere Erscheinung
der gelieferten Produkte zu untersuchen und uns Mengenfehler und äusserlich
erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche
unverzügliche Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.
2.
Der Ort der Nacherfüllung für alle Ansprüche des Kunden ist Friedberg, Hessen,
wenn er Unternehmer ist.
3.
Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Waren 1 Jahr,
wenn es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Ansonsten gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren.
Bei
überholten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem
Kunden um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen
Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von überholten Waren unter Ausschluss
jeglicher Sach- und Rechtsmängelhaftung, ausser der Mangel wurde arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen (§
444 BGB).
4.
Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung des Kunden sind vorrangig auf einen
Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch
beschränkt. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, haben wir das Wahlrecht
zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns
zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die
Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittrechts bestimmen sich nach § 323
BGB.
5.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde bei uns geltend zu machen.
6.
Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht,
besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der
Einbau der verkauften Ware fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige
Durchführung hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.
7.
Erweist sich eine Mängelrüge bei Überprüfung einer zurückgesandten Ware als
unbegründet, so können wir nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch
eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware berechnen.
8.
Bezüglich der Haftung auf Schadensersatz gilt die Haftungsbegrenzung gemäss §7
der AGB.
§
7 Haftung
Wir
haften nicht auf Schadensersatz für Mängel oder andere Pflichtverletzungen.
Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch uns oder auf einer von uns erklärten Garantie beruhen.
Ausgenommen sind auch Schäden, für die wir nach Produkthaftungsgesetz zwingend
haften oder die auf eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
zurückzuführen sind. Im letzteren Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden. Die Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung
durch uns gleich.
§
8 Warenrücknahme /
Wiedereinlagerungsgebühr
1.
Die Rückgabe von Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.
Soweit wir freiwillig vom Kunden Ware zurücknehmen, gilt Folgendes:
Rücknahmefähig ist nur Ware im ordnungsgemässen (Originalverpackung),
verkaufsfähigen Zustand. Ausgeschlossen sind Sonder- und
Luftfracht-bestellungen. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine
Rückerstattung in Höhe des Warenwertes, abzüglich einer
Wiedereinlagerungsgebühr. Die Rückerstattung wird nicht ausgezahlt, sondern
nur bei zukünftigen Einkäufen bzw. Aufträgen verrechnet. Wir sind berechtigt,
mit Rückerstattungsbeträgen uneingeschränkt aufzurechnen. Gutschriften müssen
spätestens zum Ende des 18. Monats nach Erteilung der Gutschrift eingelöst
bzw. verrechnet werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
3.
Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt 15 % vom Wert der zurückgenommenen Ware,
sofern nicht ein anderer Wert anlässlich der Rücknahme vereinbart wird.
§
9 Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware (im Folgenden die Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum, bis
alle Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag erfüllt sind. Sofern sich der
Käufer vertragswidrig verhält - insbesondere sofern er mit der Zahlung einer
Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, haben wir das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben.
Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern wir
die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom
Vertrag dar.
§
10 Datenschutz
1.
Wir speichern, verarbeiten und nutzen auch personenbezogene Daten des
Auftraggebers zur ordnungsgemässen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke.
Dazu setzten wir auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein.
2.
Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen haben wir
technisch-organisatorische Massnahmen getroffen, die die Sicherheit der
Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe im Hinblick auf Art. 24 DSGVO
sowie Art. 32 DS-GVO gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten
Mitarbeiter sind auf den Datenschutz verpflichtet und gehalten, sämtliche
Datenschutz bestimmungen strikt einzuhalten.
3.
Jeder Kunde ist als Datenverantwortlicher darüber hinaus eigenständig für die
Einhaltung der jeweilig in seinem Land gültigen Datenschutzgesetzgebung
verantwortlich.
§
11 Schlussbestimmungen
1.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist
Gerichtsstand Friedberg, Hessen, wenn der Kunde Unternehmer ist, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
2.
Es gilt ausschliesslich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht) und des
Internationalen Privatrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland
hat. Zwischen den Parteien wird für die gesamte Dauer ihrer vertraglichen
Beziehungen Deutsch als Vertragssprache vereinbart.
3.
Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahekommt.
Stand: Januar 2024
Pika Autoteile GmbH
Raiffeisenstr.10
D-61169 Friedberg
+49 6031 7212-0
info@pika.de